Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen – Energietankstelle im GEP Garmisch
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion „Energietankstelle“ und des damit verbundenen Gewinnspiels ist:
GEP Garmisch
Von-Brug-Straße 7–11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Deutschland
2. Gegenstand der Aktion
Der Veranstalter führt im GEP Garmisch die Aktion „Energietankstelle“ mit einem damit verbundenen Sofortgewinnspiel durch.
Teilnehmende können an der im GEP Garmisch aufgebauten Energietankstelle einen Zapfhahn ziehen. Durch das Ziehen des Zapfhahns wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt, welcher Gewinn auf die Teilnehmerin beziehungsweise den Teilnehmer wartet. Der Gewinn wird direkt vor Ort übergeben.
Die Teilnahme an der Aktion und am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, der teilnehmenden Stores sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH, deren Angehörige sowie alle unmittelbar an der Konzeption und Durchführung der Aktion beteiligten Personen.
4. Aktionszeitraum
Die Aktion findet am Samstag, 24. Oktober 2026, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr im GEP Garmisch statt.
Eine Teilnahme ist ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums und nur vor Ort an der Energietankstelle möglich.
Die Aktion endet vorzeitig, sobald alle Gewinne vergeben sind.
5. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das Ziehen eines Zapfhahns an der Energietankstelle im GEP Garmisch.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Einkauf gebunden.
Jede Person kann während des Aktionszeitraums einmal an der Aktion teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig.
Den Anweisungen des Aktionspersonals vor Ort ist Folge zu leisten.
6. Gewinne
Im Rahmen der Aktion werden Gewinne, Gutscheine und Give-aways der teilnehmenden Stores des GEP Garmisch ausgegeben.
Die Gewinne werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und sind in Art und Wert unterschiedlich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn besteht nicht.
Die Gewinne stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung und werden nur ausgegeben, solange der Vorrat reicht.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Für die Einlösung von Gutscheinen gelten die Bedingungen des jeweils ausstellenden Stores.
Sollte ein Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen.
7. Gewinnübergabe
Der Gewinn wird unmittelbar nach dem Ziehen des Zapfhahns vor Ort an der Energietankstelle übergeben.
Nicht direkt vor Ort entgegengenommene Gewinne verfallen ersatzlos.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere bei Mehrfachteilnahmen, Manipulationsversuchen bei der Durchführung der Aktion, Missachtung der Anweisungen des Aktionspersonals oder sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann ein bereits übergebener Gewinn zurückgefordert werden.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Mängel an Gewinnen, die von den teilnehmenden Stores bereitgestellt werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz
10.1 Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktion ist der oben genannte Veranstalter.
10.2 Umfang der Verarbeitung
Für die Teilnahme an der Aktion werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erhoben, da die Gewinne direkt vor Ort übergeben werden.
Sofern im Einzelfall personenbezogene Daten erforderlich sind, etwa zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung oder zur Dokumentation der Übergabe eines höherwertigen Gewinns, werden diese ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit gesetzliche Pflichten bestehen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
10.3 Speicherdauer
Gegebenenfalls erhobene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung der Aktion erforderlich ist, und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
10.4 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung oder Gewinnabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
10.5 Betroffenenrechte
Teilnehmende haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Aktion können Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und für die Kommunikation des GEP Garmisch angefertigt werden. Teilnehmende, die nicht abgebildet werden möchten, können dies dem Aktionspersonal vor Ort mitteilen.
12. Änderungen und vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus sachlichem Grund zu ändern, anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationsversuchen, höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder rechtlichen Gründen.
Hieraus entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.
13. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
